Antwort
Ich glaube nicht, dass er noch mitversichert sein kann. Zwar hängt das wahrscheinlich auch ein bisschen mit den einzelnen Bestimmungen der verschiendenen Versicherungsunternehmen ab, aber es scheint eine Regel zu geben, dass eine VErsicherung über die Eltern nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich ist. Sie mal hier: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/rechtsschutzversicherung/wie-lange-sind-kinder-mitversichert.php