Soweit ich recherchieren konnte, wird das gesamte Elterngeld auf die Hartz4-Leistung angerechnet.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/klage-gescheitert-elterngeld-hartz-iv-anrechnung-18971.html
Ich würde aber umgehend persönlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit nachfragen, warum dieser Antrag so lange dauert, und all Deine offenen Fragen klären. Dein Freund müsste eigentlich weiterhin den Regelbedarfssatz für volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (353 Euro) Euro erhalten, wenn Du dann wieder arbeitest. Aber auch das sollte sich genau über die Familienkasse recherchieren lassen. Alles Gute für Euch!