Elterngeld&Hartz4 - Wieviel Elterngeld steht mir zu?

Hallo, ich bin 32 Jahre alt und Mutter von zwei Töchtern (11 Monate und 10 Jahre). Nachdem ich circa 5 Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben, bin ich nun seit Jahresanfang wieder in Deutschland. Da ich noch bis zum September in Elternzeit bin und mein Lebensgefährte momentan seinen Schulabschluss nachholt, haben wir Hartz4 beantragt. Einen Antrag auf Kindergeld und Elterngeld ( für 1 Jahr ) habe ich auch bereits im Februar gestellt. Und hier kommt das momentane Hauptproblem: Beide Anträge wurden bis dato noch nicht bearbeitet. Man bekommt keine genaue Auskunft warum es so lange dauert. Es heißt, es ist ein EU-Fall. Dazu stellt sich mir die Frage, wieviel Elterngeld steht mir zu? Bekomme ich nur den Regelsatz, da ich jetzt im Hartz 4 Bezug bin oder wird es nach meinem Durchschnittsgehalt berechnet, da ich ja vor der Schwangerschaft gearbeitet habe? Werden die Zahlungen von der österreichischen Krankenkasse für die 6 Wochen Elternzeit vor und nach der Entbindung berücksichtigt? Wird mir dann das ganze Elterngeld aufs Hartz 4 angerechnet, genau wie das Kindergeld? Meine kleine Tochter geht jetzt bald die Kindertagesstätte, dass ich schnellst möglich wieder arbeiten kann. Mein Freund macht momentan seinen Schulabschluss nach und bekommt auch seinen Regelbedarf vom Jobcenter. Wieviel von meinen Verdienst wird mir dann abgezogen, da ich ja für ihn aufkommen muss? Ich denke nicht, das ich hier mit meinem Gehalt für eine 4-köpfige Familie aufkommen kann. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

...zum Beitrag

Soweit ich recherchieren konnte, wird das gesamte Elterngeld auf die Hartz4-Leistung angerechnet.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/klage-gescheitert-elterngeld-hartz-iv-anrechnung-18971.html

Ich würde aber umgehend persönlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit nachfragen, warum dieser Antrag so lange dauert, und all Deine offenen Fragen klären. Dein Freund müsste eigentlich weiterhin den Regelbedarfssatz für volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (353 Euro) Euro erhalten, wenn Du dann wieder arbeitest. Aber auch das sollte sich genau über die Familienkasse recherchieren lassen. Alles Gute für Euch!

...zur Antwort

Wiki sagt: Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist der Tilgungsplan gesetzlicher Pflichtbestandteil des Darlehensvertrages (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB). Dieser Tilgungsplan muss folgende Mindestangaben enthalten:

Kreditart
Kredithöhe
Zinssatz (nominal und effektiv)
Zins- und Tilgungsraten
eventuell Vereinbarungen zur Tilgungsaussetzung

Welce Konsequenzen bzw. Möglichkeiten das Fehlen eines Tilgungsplans haben, solltest Du ggf. mal mit der Verbraucherzentrake besprechen.

...zur Antwort

Hinsichtlich Steuerpflicht kommt es darauf an, ob der Zins des Arbeitgebers günstiger ist, als der Marktzins.

"Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Darlehen, sind diese Arbeitgeberdarlehen in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Kredite. Die Zinsvorteile des Arbeitnehmers stellen sogenannte geldwerte Vorteile dar, die als Sachbezüge der Lohnsteuer unterliegen, wenn die Summe der am Ende des Lohnzahlungszeitraums noch nicht getilgten Darlehen den Betrag von 2.600 – übersteigt. Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, erlangt dieser keinen steuerpflichtigen Vorteil".

Quelle: http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ertrag_lohnsteuer/einkommen_koerper_steuer/366460/Arbeitgeberdarlehen.html

...zur Antwort

Ich habe diese Broschüre gefunden: auf Seite 11 ist alles genannt, was Du mibringen musst: http://www.hvb.de/immobilienkompakt

...zur Antwort

Beim Abschluß einer geförderten Pflegezusatzversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt, sie eignet sich also auch für ältere Menschen und kranke Menschen.
Hier findest Du eine gute Übersicht: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/gefoerderte-pflegezusatzversicherung-der-pflege-bahr-rentiert-sich-nicht-fuer-jeden_aid_912305.html

...zur Antwort

Du kannst nicht davon ausgehen, dass die private Krankenkasse diese Kosten übernimmt. Wird auf den Tarif und den Einzelfall ankommen.

...zur Antwort

Oh, das kann sich ziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer bereit ist zu zahlen. Versuche den mieter bei der Wohnungssuche zu unterstützen und erlass ihm die Miete. Die Zeitdauer der Räumungsklage ist, wie die anderen Mitglieder schon schreiben, durchaus bis zu 12 Monate.

...zur Antwort

Es gibt ein BGH-Urteil, das besagt, dass Kontoführungsgebühren nicht zulässig sind, wenn das Konto nur zu Abrechnungszwecken dient. Hier findest Du alle Infos, auch ein Musterschreiben einer Verbraucherzentrale, mit der Du die Gebühren zurückforderst?

...zur Antwort