Antwort
Die beiden genannten Modell stellen weniger Alternativen zueinander dar als vielmehr Möglichkeiten der gegenseitigen Ergänzung. Die Form des "Wohnriesterns" ist auf jeden Fall kein Mittel um einen monatlichen Rentenanspruch ab dem Renteneintrittsalter zu erwerben. Bei einer entsprechenden vertraglichen Konstruktion gibt es aber Möglichkeiten beide Formen der Vorsorge in sinnvoller Weise miteinander zu verbinden.