Antwort
Natürlich hat der Bankfilialleiter da nicht die freie Auswahl und kann Kredite ganz nach Belieben vergeben. Auch er hat sich an Richtlinien und Grenzen zu halten. Innerhalb dieser Grenzen darf er - nach angemessener Überprüfung - Kredite vergeben. Und dann auch nur in der Höhe in der es angemessen ist. Freie Hand hat er da so gut wie nicht.