Zu beachten ist noch, wenn der Vermieter selbst Hand anlegt und er dafür benötigtes Wekzeug kauft(zB.:Bohrmaschine), ist dieses nicht steuerlich absetzbar.

...zur Antwort

Grundsätzlich ja,.....aber vorerst müssen Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und eine Frist für die Instandsetzung nennen. Gleichzeitig können Sie ankündigen die Miete zu kürzen, wenn er nichts unternimmt. Wichtig ist, dass Sie entstandene Schäden dokumentieren und ggf. Zeugen einweihen(falls Sie alleine die Wohnung nutzen) hoffe geholfen zu haben, by

...zur Antwort