Privatperson A beauftragt eine ausländische Handwerksfirma aus dem EU Ausland für Arbeiten am Privathaus des A.

Die ausländische Firma stellt eine Rechnung aus, auf der Lohnkosten und Materialkosten ausgewiesen werden. Es wird keine Umsatzsteuer mit Verweis auf §19 UStG ausgewiesen.

Einschätzung des A: Dass keine Umsatzsteuer mit Verweis auf §19 ausgewiesen wird, ist falsch, da es nur für innländische Unternehmen gilt.

Fragen:

  • Können die ausgewiesenen Lohnkosten in der Steuererklärung des A als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden?
  • Kann der Person A ein Nachteil durch die fehlende Umsatzsteuer auf der Rechnung entstehen? Person A befürchtet selbst umsatzsteuerpflichtig zu werden.