Hallo!

Folgender Fall: A und B sind als Besitzer eines Hauses im Grundbuch eingetragen - A mit 75 %, B mit 25 %. A bewohnt das Haus. B möchte nun ca. 30 % der Wohnfläche für 250 Euro (Warmmiete; ca. 80% der ortsüblichen Miete) monatlich zur Lagerung von gewerblich genutzten Gegenständen anmieten. Diese Miete beabsichtigt B als Werbungskosten im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit steuerlich geltend zumachen.

Ist folgender Sachverhalt korrekt: A und B erzielen Mieteinahmen (12 * 250 Euro); hiervon kann A 30% der Haus-Jahreskosten für Heizung, Strom, Abwasser, Grundsteuer, etc. abziehen, da A 70% des Hauses selbst bewohnt. Nebenkosten zahlt B ja keine, da die vereinbarte Miete eine Warmmiete ist.

Die Differenz zwischen Mieteinahmen und den Aufwendungen ist der erzielte Gewinn. Dieser wird zwischen A und B im Verhältnis 75:25 aufgeteilt und jeweils in den Steuererklärungen angegeben.

Wird eine solche 'Vermietung an sich selbst' durch B von den FAs akzeptiert? Über eine kurze Rückmeldung und Einschätzung freue ich mich sehr! Viele Grüße