Hallo zusammen,

ich bin Masterstudentin und übe einen Werkstudentenjob aus. Nebenbei habe ich immer wieder auch mal Jobs über die kurzfristige Beschäftigungen oder über mein Kleingewerbe angenommen. Das waren aber immer eher so Gelegenheitsjobs, die nicht über 2-3 Tage hinausgingen.

Jetzt ist es so, dass ich einige Male über die 20-Stunden-Grenze gekommen bin, allerdings habe ich das für mich dann immer mit der 26-Wochen-Regelung verbucht, d.h. zurückgerechnet bin ich keine 26 Wochen mit allen Jobs über die 20-Stunden-Woche gekommen.

Mein Problem ist jetzt nur, dass ich beim Nachhlesen nochmal auf die Bedingung gestoßen bin, dass für die 26-Wochen-Regelung die Jobs abends oder an den Wochenenden ausgeübt worden sein müssen. Das ist bei mir zwar auch, aber nicht immer der Fall gewesen. Was passiert in so einem Fall? Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrung damit gemacht?