Was hast du denn mit den Gläubigern vereinbart? Ruhen die Pfändungen? Zahlst du die Verbindlichkeiten in Raten ab?

Ich würde jetzt erstmal alles so lassen wie es ist und das Girokonto ggfs. später umstellen. Es kann dann zwar sein, dass es für dich einen Monat schwieriger wird über das Geld auf deinem Konto zu verfügen, aber wenn dann das Pfändungsschutzkonto eingerichtet ist, hast du damit keine Schwierigkeiten mehr und jetzt sparst du dir die Kontoführungsgebühr.

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Es gibt noch den

  • Deutschen Akademischen Auslandsdienst

und den

  • Pädagogischen Austauschdienst.

Schau mal hier:http://www.studis-online.de/Studieren/Auslandsstudium/

Aus Erfahrung eines Freundes weiß ich, dass es wichtig ist sich frühzeitig für das Auslandsbafög zu bewerben.

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Die Ehepartner, Eltern und Kinder des Verstorbenen haben einen Anspruch auf den Erbpflichtteil. Geschwister und deren Kinder (Cousinen und Cousins) haben keinen Anspruch.

Hier hast du auch nochmal einen passenden Link dazu:

http://www.erbrechtstage-gera.de/faq2007.php

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