Antwort
Nein, du musst dich da nicht melden. Du wohnst da ja nicht, sondern dein Kind.
Wenn an diesem Ort Zweitwohnsitzsteuer anfällt, ist es wohl am einfachsten, wenn sich dein Kind in der neuen Wohnung mit Erstwohnsitz anmeldet. Man kann die Zweitwohnsitzsteuer zwar beispielsweise bei Studenten in Wohngemeinschaften irgendwie umgehen, aber sinnvoller ist es einfach den Erstwohnsitz zu ändern.