Habe eben eine Antwort vom Anwalt erhalten, kopiere sie mal ein, falls jemand das gleiche Problem hat:
9 Steuerforderungen im Insolvenzverfahren Das Insolvenzrecht gilt auch für Steuerforderungen. Grundsätzlich können auch die Steuerforderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur nach den Regeln der InsO durchgesetzt werden, da das Insolvenzrecht dem Steuerrecht regelmäßig vorgeht. Nur ausnahmsweise sind die Bestimmungen des Steuerrechts gegenüber denen des Insolvenzrechts vorrangig. Das Insolvenzrecht hat alle allgemeinen Vorrechte, insbesondere die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO für Steuern beseitigt. Insoweit muss sich der Fiskus nach § 38 InsO die Masse mit den übrigen Gläubigern teilen, so dass die Steuerforderungen i. d. R. ausfallen werden. Außerdem gehen Steuerforderungen auch in die Restschuldbefreiung ein. Erhält der Fiskus bei der Verteilung keine volle Deckung, so erfasst die Restschuldbefreiung grundsätzlich auch die Steuerforderungen. HaufeIndex 9107