Zwei Jobs auf Lohnsteuer-Karte - für welchen soll ich Lohnsteuerklasse 6 nehmen?

Hallo,

der Sachverhalt ist kompliziert, deshalb muss ich leider etwas ausholen.

Ich bin Freiberuflerin (Journalistin) und verdiene den Großteil meines Umsatzes durch selbständige Arbeit, für die ich am Jahresende eine Einkommensteuererklärung mache (Steuerklasse 1).

Unter anderem mache ich auch redaktionelle Dienste beim Deutschlandradio Kultur (öffentlich-rechtlich). Als redaktionelle, gleichwohl freiberufliche Mitarbeiterin eines öffentlich-rechtlichen Senders müssen meine durch Redaktionsdienste erwirtschafteten Honorare jedoch zwingend über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Das Ganze ist recht verwirrend: De facto zahle ich nämlich im laufenden Jahr keine Lohnsteuer, weil ich pro Monat höchstens 4 oder 5 Tage "eingesetzt" werde und mein Monatsumsatz aus dieser Tätigkeit nur zwischen 500 bis max. 800 Euro liegt. Heißt: Diese Einkünfte werden dann am Jahresende gemeinsam mit meinen sonstigten freiberuflichen EInkünften versteuert. Und zwar - siehe oben - über Steuerklasse 1.

Jetzt habe ich die Möglichkeit, eine 25-Prozent-Stelle an einer Universität anzunehmen. Bruttogehalt: ca. 700 bis 800 Euro, vielleicht auch nur 600 Euro, das ist noch nicht klar. Dort brauche ich natürlich auch eine Lohnsteuerkarte, und über den neuen Job würde nun auch meine Krankenversicherung laufen. Ich weiß, dass ich einen meiner Jobs mit Steuerklasse 6 (ungünstig) versteuern muss. Die Frage ist nur: Welchen? Das Einkommen dürfte etwa gleich hoch sein, eventuell beim Radio etwas höher als an der Uni.

Wer weiß Rat?

Viele Grüße Mareike

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Hallo Mareike,

wenn der Verdienst von beiden angestellten Arbeitsverhältnissen gleich ist, ist es auch egal, welcher mit der Steuerklasse 6 besteuert wird. Grundsätzlich würde ich den Verdienst der höher ist mit der Steuerklasse 1 abrechnen lassen und den niedrigeren mit der 6. Da Du aufgrund Deiner freiberuflichen Tätigkeit und der angestellten Tätigkeiten sowieso einkommensteuerpflichtig bist, also immer eine Steuererklärung anfertigen mußt, ist die Lohnsteuer, die über die Steuerklasse 1 oder 6 anfällt, sozusagen Vorauszahlungen für die Jahresabrechnungen. Die Steuerklassen sind eigentlich nur für die monatliche Lohnabrechnung. Bei der Einkommensteuererklärung fragt keiner nach Deiner/n Steuerklasse/n, da wird Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen errechnet (alle Einkünfte abzüglich aller zu berücksichtigen Ausgaben) und wieviel Einkommensteuern darauf zu zahlen sind. Wenn Du dann über die monatlichen Lohnabrechnungen bereits Lohnsteuern gezahlt hast erfolgt dann die Verrechnung: entweder Du mußt noch an das Finanzamt zahlen oder Du bekommst eine Erstattung.

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