Das kommt grundsätzlich auf die Wohnungsgröße an. Ich würde mal beantragen Raten und abwarten was passiert. Ein Ablehnungsgrund müssen die ja reinschreiben. Es hängt ja noch von anderen Faktoren ab. Wie m2 ,Mietpreisspiegel, § 8 Wohngeldgesetz und KDU, Gas oder Ölheizung, Neubau oder Altbau. Eventuelle Benachteiligung wie Grad der Behinderungen. Unterhalt und Kindergeld. Von hier aus geht das schlecht. Da ist ein PKH Antrag und Beratungsschein besser für dich und ein Anwalt vor Ort.

Ich würde das als Fehler ansehen hier einfach lapidar nein zu sagen.

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Kann ich Rentenfrau nur zustimmen. Das Jobcenter wird von der Rentenversicherung angeschrieben und aufgefordert den Betrag zu nennen der schon ab Juli 2012 an dich angewiesen wurde. Problem die Rente zahlt Rückwirkend. Stelle schnell Antrag auf Aufstockung beim Grundsicherungsamt. Kläre was besser ist . Wohngeld oder Grundsicherung. Den Antrag hättest du vorsorglich schon im Frühjahr stellen können und Ruhend stellend lassen können bis zum Ausgang des SG Urteiles.

Wir kennen weder die Wohnungsgröße oder die Gegebenheiten §8 Wohngeldgesetz , Mietspiegel vor Ort. Tipp . Nach §29 und § 28 SGB X kann die Behörde regionale Regelsätze erlassen. Wer meint nur 364 € ist auf dem falschen Dampfer. Ist Volksmund. Kommt auf die Lebenshaltungskosten vor Ort an. Wer z.b. in München wohnt kann auf höhere Leistung z.b. 420 € Aufstockung Klagen. siehe Expertise Paritätischer Wohlfartsverband. Wichtig zu wissen für chronisch Kranke und Behinderte die mit dem Medikamentensatz nicht auskommen und eben sich eben nicht mehr eine Beschäftigung suchen können.

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Bitte um HILFE ! Stehe vor Zwangsräumung zum 21.08.2012 Keine Mietschulden !!!

Hallo, wohne seit 12 Jahren mit meiner4 Köpfigen Fam.in einer Mietwohnung die mir von einem Grundstückpächter untervermietet wurde. Als dieser Insolvens ging und sein Pachtvertrag aufgelöst wurde.Kündigte uns der Eigentümer,mit der Begründung das dieser mit uns keinen gültigen Mietvertrag habe. Obwohl die Verwaltung des Eigentümers seit 2000 über unser Untermietverhältnis in Kenntnis gesetzt wurde und dies bislang stillschweigend bis Sep 2011 geduldet hat, verweisst dieser nun das im Pachtvertrag eine Untervermietung der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers bedurfte die angeblich nie erteilt wurde. Deren Gegenteil ich aber auch nicht beweisen kann. Der Richter folgte der Argumentation des Eigentümers, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Durch Sicherheitsleistung unsererseits in Höhe von 2.300,00 € könnte die Vollstreckung abgewendet werden, wenn aber der Eigentümer dann auch Sicherheitsleistung in die Gerichtskasse hinterlegt, bleibt die Zwangsräumung weiterhin mit kurzer Zeitverzögerung bestehen. Obwohl wir in die zweite Instanz gehen wollen, uns auch die Rechtschutzdeckungszusage durch den Mieterbund gewährt wurde. Nun werden durch dieses Zwangsräumungsverfahren schon vor letzter Entscheidung Fakten geschaffen. Wie kann ich nur erwirken,das durch Hinterlegung der Sicherheitsleistung 2.300 € auch die bevorstehende Zwangsräumung wenigstens noch bis zur Urteilsverkündung in der zweiten Instanzverhandlung ausgesetzt oder hinaus gezögert wird ?

Vielen Dank im vorraus für eine hilfreiche Antwort.

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Sind die Betriebskostenabrechnungen/Ableseprotokolle Zählerstände u.s.w. und Zahlungen mal als Beweis von der Kenntnis der Untervermietung dem Gericht mal vorgelegt wurden? Was ist mit dem Polizeilichen Meldegesetz dem der Vermieter und Eigentümer nachkommen muss?

Dann wäre die Frage offen Rechtsnachfolge? Wie kann der Eigentümer kündigen, wenn er sich drauf beruft kein Rechtsnachfolger zu sein? Also wusste er das sehr wohl und hat es geduldet und gibt nur einen falschen Grund vor. Dann ist offen ob Widerspruch nach §574 BGB Abs. 1, 2 , 3 und 4 eingelegt wurde gegen die Kündigung? http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html Heisser Tipp! Man könnte Aussetzung der Vollstreckung bei Gericht beantragen wegen besondere Härte!! Wie alt sind die Kinder?

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Ich denke du kannst eine Berichtigung abgeben (2010). Ruf mal das Finanzamt an. Die Bescheide sind ehe alle vorbehaltlich. Zu gute komm dir das du den Ausgang ja nicht vorher sehen konntest.

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Es gibt ein sozialkulturelles Existenzminimum nach Art 1 Abs 1 i.V.m Art 20 GG

Hier ist ein Antrag http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1335/AntragGrundsicherungsgesetz.pdf

Mietvertrag, Kontoauszug , Rentenbescheid, Schwerbehintertenausweis und Einkommensnachweis des Partner mitnehmen. Beim Amt nachfragen ob Mehrbedarf von 17 % infrage kommt und sich schriftlich den Bescheid zustellen lassen. §33 und §5 SGB X. Dann wieder melden was die schreiben oder vom Anwalt Sozialrecht prüfen lassen. Kommt auf das Einkommen deines Mannes an. Dann ist die Frage mit der Krankenkasse zu klären ob das Amt einen Teil übernehmen muss oder das mit der Rente schon geschieht. Nicht vergessen die Rente drei Monate oder besser vier vor Ablauf neu beantragen.

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Klares ja.;<) Immer fleißig zum Arzt gehen.

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Sende eine Kopie der Kündigung . Du kannst auch ein Nachforschungsantrag bei der Post machen und das so beweisen.

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Ich denke mal die Kinder sind die begünstigten und diese sind nicht ,,Geschäftsfähig" im Sinne des Gesetzes und haben keine Einnahmen. Da Sie nicht Geschäftsfähig sind können diese auch kein anrechenbares Vermögen der BG haben.fertig. Was das Jobcenter in der Zukunft vermutet mag dahingestellt sein, wenn diese 18 sind, wer dann was verdient und dann noch beim Jobcenter ist. Es Kommt darauf an wer wirklich mal das Geld daraus erhalten soll. Ist es der Mann , der ja die Beiträge zahlt (Indiz)so soll man es auch auf seinen Namen umschreiben. Andernfalls die Herausgabe verlangen und klären ob eine Zahlung der Beiträge durch den Ex erfolgt indem diese vielleicht mit ausstehenden Unterhalt verrechnet werden. Auf jeden Fall mal zum Fachanwalt Vertragsrecht, Unterhaltsrecht und Sozialrecht und alles auf Papier mit Unterschrift.

Im übrigen bin ich der Meinung das es der Zukunftsabsicherung der Kinder dient. Ausstand /Ausstattung bei Heirat, abzusetzende Werbungskosten §33 /§ 35 SGB X u.s.w. Dem Jobcenter könnte man schreiben. "Da mein Ex-Mann die Beiträge zahlt, gilt Indizregelung das dieser auch der begünstigte ist, es sei denn es erfolgt eine Schenkung zum 18 Lebensjahr mit Geschäftsfähigkeit oder Heirat meiner Kinder. Diese sind bis jetzt nicht Geschäftsfähig, weshalb Sie bitte von Ihrem anliegen Abstand nehmen. Vertragsunterlagen liegen hier nicht vor. fertig. Das Jobcenter ist Gesetzlich angehalten sich Unterlagen auch auf andere einfachere Weise zu beschaffen. Hier Amtsermittlungsgrundsatz. (BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R, abrufbar unter www.bundessozialgericht.de)

Niemand ist verpflichtet gegen sich selbst auszusagen.

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Als Verbraucher hast du ein Recht eine leicht verständliche fehlerfreie Aufbauanleitung zu erhalten. Verlange dein Recht ein.

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ist ein Radweg vorhanden muss dieser auch genutzt werden oder man kann bei Schaden außerhalb diesen schon eine Mitschuld bekommen. Denn der Unfall wäre ja nicht passiert. Zur falschen Zeit am falschen Ort. Was anderes wäre es er fährt auf dem Radweg und die Beifahrertür geht auf, dann hat er Glück... im Unglück.

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Na wenn es ,,Gehaltsersatz" ist dann darfst du mit deinem Gehalt machen was du willst. Du kannst dir vorsorglich die schriftliche Einwilligung des Chef geben lassen. Ist immer besser sich eine Hintertürchen offen zu lassen und Problemen von Anfang an aus dem Wege zu gehen. Wenn alle Stricke reisen nimm eins, zwei große 20 l Kanister trage dein KFZ Kennzeichen ein und fertig. Bevorraten und fahren so weit wie man will, notfalls Nordpol , Südpol hin und zurück ohne Rechenschaft ablegen zu müssen ist erlaubt. Nur Pünktlich auf Arbeit sein;-)lol

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Gewerbe, Vollzeit etc.

Hallo zusammen,

hab einige anliegen und komme momentan nicht weiter.

Kurz einige Details zu mir: Bin staatlich geprüfter Hotelbetriebswirt, momentan wieder in einer Vollzeibeschäftigung tätig. Hab mich vor ca. einem Jahr im Bereich Verbraucherberatung Selbständig gemacht. Da es aber momentan sehr schlecht läuft hab ich wieder eine Vollzeitstelle angenommen. Nun hab ich ein Angebot bekommen, für einen Gastronomen mit mehreren Objekten, einpaar Aufgaben zu übernehmen. Dabei handelt es sich um Auswertungen aus dem täglichen Geschäft, Erstellung verschiedener Statistiken, Arbeitsabläufe optimieren etc. Kann mir meine Zeit frei einteilen. Nun möchte ich aber nicht Vollzeit arbeiten und nicht 2 TZ stellen daraus machen, zwecks LSt. 1 & 6. Hab mir folgendes überlegt, könnte meine jetzige Vollzeitstelle 100 % auf 80 % runterstufen. Somit könnte ich zeitlich beides unter einen Hut bekommen. Meine Fragen dazu: - Kann ich die zweite Tätigkeit als Freiberufler ausüben? Mittlerweile kann man ja, als staatlich geprüfter Betriebswirt eine beratende Tätigkeit aufnehmen. - oder muss ich ein weiteres Gewerbe anmelden? Oder Gewerebe erweitern? Beim jetzigen Gewerbe besteht die Kleinunternehmerregelung - Kann ich die Dienstleistung als Reisegwerbe ausüben? Im Sinne eines Büroservices. - Kann mein jetziger Arbeitgeber, evtl. auch Auftrageber werden? Wenn ich ihm mein Büroservice anbiete. Fragen über Fragen. Bitte nur hilfreiche Antworten! Vielen Dank

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Du kannst einen Gewerbeschein einreichen und dich von der Umsatzsteuer ALS KLEINUNTERNEHMER vom Finanzamt befreien lassen. Wichtig ist das der Arbeitgeber informiert ist und keine Probleme mit der Leistungsbereitschaft entstehen. Einfach mit dem Chef reden und sich vorsorglich die Zustimmung schriftlich geben lassen. Du könntest die Gastrostelle auch erstmal Probeweise über einen Nebenjob ausprobieren und schriftlich festhalten lassen das du bei positiven Ergebnissen und Ablauf einer Zeitspanne (ob auch pünktlich Geld kommt) den Gewerbeschein einreichst , wenn " Art, Masse und Nennnung des Umsatzes schriftlich Fixiert sind" Andernfalls würde ich nichts Riskieren. Ich würde vorab die Bonität des Geschäftspartner abfragen.

Beim herabstufen der Arbeitszeit der Vollzeitstelle benötigst du die schriftliche Änderung des Arbeitsvertrages. Wichtig eine Klausel zu Überstunden hinzufügen sonst gibt es irgendwann Kontraproduktive Probleme mit den zwei Stellen wie auch immer geartet.

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Einfach mal Unterschiedsbeitrag Private und Gesetzliche Krankenkasse Googlen.;-)und beantragen

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Du kannst bei den Sozialbehörden den Unterschiedsbetrag zwischen der Gesetzlichen und der Privaten beantragen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Zuschuss-zu-Versicherungsbeitraegen-Vermeidung-Hilfebeduerftigkeit.pdf Geht auch bei Jobcenter und Grusiamt. Bestehe auf einen schriftlichen Bescheid und bei Ablehnung gehe zum Fachanwalt für Sozialrecht.Eventuell Eilklage wegen dem Verschuldungsrisiko und dem sozialkulturrellen Existenzminimum nach Art 1 Abs. 1 I.V.m Art 20 Abs. 2, eventuell Art 2 Abs. 2 und Art 3 Abs. 3 GG-Grundgesetz.

Das mit dem Minijob würde mich auch mal interessieren. Gibt mal Bescheid wenn du was erfährst.

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Frührente, dann hast du doch eine Befreiung oder ein Merkzeichen? Mind RTF. Wenn nicht mal eine Antrag beim Versorgungsamt wegen Behinderung stellen.? http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/antrag-versorgungsamt.html

Also bei der GEZ einfach sich mal einen Bescheid der Rentenversicherung , "Bescheid GEZ" Befreiung oder vom Grusiamt anfordern und der GEZ zusenden.

Mit dem Wohngeld fährst du eigentliche besser als mit Grusi.

Aber ich würde mal auf einen Bescheid nach §33 und 35 SGB X pochen und abwarten was da genau drinne steht.Den Bescheid müssen die schriftlich erstellen und Begründen. § 11 Abs 2 SGB II und VO bestimmt das Positionen wie eine Versicherungpauschale je Person von 30 EUR und alle Aufwendung für Riesterente, Beiträge für VDK,SoVZ KFZ-Haftplfichtversicherung, Medikamente u.s.w abzusetzen sind. Vom Erwerbseinkommen müssen 15,33-,€ als Werbungskosten vorab in Abzug gebracht werden. Bestehe auf den Bescheid vom Grusiamt und gehe mal zum Fachanwalt für Sozialrecht, der kann das mit der GEZ auch gleich klären. Wenn die nicht spuren dann den Anwalt beauftragen und auf einen Bescheid bestehen. Gegflls. Eilkage bei Sozialgericht auf Ausstellung eines Bescheides siehe oben die §.

Eventuell ein P-Konto zur Vorsicht gegen die GEZ einrichten, sonst stehste irgendwann da und kannst Miete nicht zahlen oder nicht einkaufen gehen;-)

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Klares Ja. Sozialkulturelles Existemzminimum nach Art 1 GG. Wenn Schwerbehinderung Merkzeichen G) oder 70 %GRDB vorliegt kann zudem noch Antrag auf Mehrbedarf 17 % gestellt werden. Hier gibt es Infos. http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html

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Leider steht dort nichts wovon ihr Lebt. Stellt einfach mal einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden bei Jobcenter oder Grundsicherung. Der Vermieter sollte dabei die Kündigung zurück ziehen sonst klappt das nicht.§ 22 Abs. 5 SGB II. Ich würde empfehlen das mit Vermieter gemeinsam zu besprechen. Auch Widerruf nach §574 BGB käme vielleicht in Betracht. Notfalls eine Eilklage bei einem Sozialgericht. Lfd Miete weiter zahlen.

PS Sippenhaft ist abgeschafft.

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Vielleicht sollte man dem Chef oder der Chefin mal das Buch Arbeitsschutzgesetzbuch über die Birne ziehen;-) lol. Gibt es da im Betrieb keinen Beauftragten für Arbeitsschutz? So ein Chef hat nämlich auch Sorgfaltspflichten, wenn er die verletzt kann es teuer werden.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz hilft da weiter.

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Ständige Beleidigungen der Vermieterin nach Kündigung

Hallo Zusammen! Ich bin neu hier und suche Rat. Mein Freund und ich haben im Januar 2012 die Kündigung unserer Wohnung ($573a) bekommen. Wir sind täglich auf der Suche nach einer neuen Bleibe, waren bisher aber erfolglos. Hinzukommt, dass mein Freund inzwischen eine Herzerkrankung bekommen hat, was das ganze ziemlich erschwert. Er ist momentan ziemlich viel in der Klinik. Ein weiteres Problem ist, dass unsere Vermieterin schwerste Alkoholikerin ist. Ich suche nun keinen Rat wegen der Kündigung, das liegt alles bei unserem Anwalt. Aber vielleicht kann mir jemand helfen, denn unsere Vermieterin macht uns seit knapp 2 Wochen das leben zur Hölle. Sie nennt uns nur noch "Arschlöcher", bringt uns ständig Announcen von Wohnungen, die für uns gar nicht in Frage kommen und beleidigt uns nur noch, wenn man sie im Haus trifft. Ausserdem macht sie meinen Freund ständig fertig, dass seine Herzprobleme insziniert seien. Wir sind mit unseren Nerven am Ende, wissen nicht mehr weiter. Sämtliche Immobilienmakler im Umland, wissen wie dringend es bei uns ist. Auf gutem Wege kann man mit ihr nicht mehr reden und in der ganzen Nachbarschaft macht sie uns mit Lügen schlecht. Wir haben täglich Angst, dass sie uns wieder volltrunken das Leben schwer macht.

Soll man da wirklich mal die Polizei rufen??? Ich zögere bisher, weil sowas eigentlich nicht meine Art ist. Aber viele raten uns dazu, damit sie mal wieder "wach gerüttelt wird".

Wir sind wirklich sehr verzweifelt und auch psychisch angeschlagen. Über jeden Rat und Tipp sind wir dankbar.

Viele Grüsse Alexa

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Ja, ja die Vermieter nach Art der Gutsherren ewig gestriger. Strafanzeige und einstweiliges Verfahren wegen Beleidigung, Kostet die so um die 1500-,€ ,da wird jeder Vermieter wieder wach. Bisher hat,s keiner 2 mal versucht.

In dem einstweiligen Verfahren kann dann stehen das diese sich bis zum Tag des Auszuges und Schlüsselübergabe fern halten müssen.

Sofern ein Schwerbehindertenausweis vorliegt den Anwalt nach §574 BGB Fragen und die Fortsezung bis zu einem unbestimmten oder unbestimten Zeitraum(neue Wohnung) verlangen. Hier Widerruf der Kündigung wegen Herzleiden. http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

Wichtig ist die Miete weiter zahlen bis zum wirklichen Auszug!! Frage hatben in der Kündigung exakt die Kündigungsgründe nach §573 und der Hinweis auf die exakte Widerspruchsfrist gestanden?

geglf. beim Versogsungsamt Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Formular einfach Versorgungsamt und Schwerbehinderung Googlen. Wichtig die zeit zur früheren Feststellung verlangen.

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