Eine Aktie wird schon mal einfach so verkauft. Das kommt öfter vor.
Nur als Beispiel:
Die Aktie wird nicht mehr in Deutschland gehandelt (passiert oft bei ADR), dann wird man normalerweise darüber informiert, was dann zu tun ist.
Diese automatische Information erreicht den Kunden (Aktienbesitzer) aber mitunter nicht.
Wenn mit der (nicht beim Kunden eingetroffenen) Information verschiedene Möglichkeiten angegeben sind, und als Zusatz dazu steht, daß bei fehlender Rückantwort des Aktienbesitzers automatisch ein Verkauf/ wertlose Ausbuchung erfolgt, dann ist man seine Aktien eben los. Im ersten Fall mit dem Zwangsverkaufswert und im 2. Fall ohne Gegenwert.
Das ist dann ein Fall für eine Beschwerde und wenn das nichts hilft für den Ombudsmann. Hilft auch der nicht weiter, so ist dann wohl der Anwalt, Polizei(?) und Gerichte gefragt.