Hallo,
Ich bin seit 2 Jahren geschieden und habe bis 12/2011 aufgrund eines Vergleiches mtl. 200,00 EUR an meine EX-Frau gezahlt. Weiterhin zahle ich immer pünktlich den Kindesunterhalt für meine 3 Kinder. Nun, da ja die 200,00 EUR Ehegattenunterhalt für meine EX weggefallen sind, versucht sie über die Möglichkeit der Überprüfung des Kindesunterhaltes an mehr Geld zu kommen. Sie hat mir dafür einen Brief geschrieben, in welchem sie mich auffordert, meine letzten 12 Gehaltsbescheinigungen vorzulegen. Bin ich dazu verpflichtet, der kindesunterhalt wurde erstmalig in 11/2007 geprüft und ich habe seinerzeit auch einen "Titel" unterzeichnet. Muss ich ihr irgendetwas gegenüber offenlegen oder womöglich dem Jugendamt ? Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere und weiterhin pünktlich den kindesunterhalt bezahle. Sollte ich auf ein schreiben eines oder ihres Anwaltes warten und erst dann tätig werden? Wie verhalte ich mich taktisch am klügsten?