Antwort
Promotionsstudent und ALG1 ist überhaupt kein Problem. Der Promotionsstudent zählt wie ein Gasthörer, ist damit kein ordentlicher Student. Tatsächlich müssen Promotionsstudenten keine Vorlesungen besuchen. Und die meisten Dissertationen werden sowieso "nebenher" geschrieben, also während einer Vollzeit Einstellung. Man sollte eben nur darauf achten während der Zeit als Arbeitsloser 1 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stehen und entsprechend Bewerbungen zu schreiben und ggf. auch Angebote wahrzunehmen.