Hallo, ich habe ein Fernabsatzgeschäft vor Warenversand (noch immer ausstehend) storniert und widerrufen, was ja auch mein recht ist. Jetzt würde ich gerne wissen, ob die Eingangsbestätigung der Anfragen per Mail schon ausreicht, als Start der 14 tägigen Frist für die Rückzahlung oder ob sich der Händler zeit lassen kann, weil z.B. zu hohes Aufkommen an Mails o.Ä.? Falls es so ist, wie kann ich eine solche Bestätigung erzwingen, wenn er sich nicht melden will?