So, jetzt ist eine Menge Zeit ins Land gegangen.

Der Widerspruchsjoker, um bei diesem Ausdruck zu bleiben, wäre natürlich nicht für das Forwarddarlehen zu spielen, sondern für das ursprüngliche Darlehen. Das habe ich unglücklich formuliert.

Und in der Tat, da war das Widerspruchsrecht nicht 100% nach den Vorgaben formuliert.

Wir haben mit der Bank kommuniziert und sind mit einem Bombardement von irgendwelchen Urteilen irgendwelcher Amts- und Landgerichte belehrt worden, dass unser Antritt ins Leere laufen würde. Normal müsste/würde man jetzt aufgeben.

Eine daraufhin befragte Anwaltskanzlei hatte da eine andere Sicht und war bereit, sich gegen ein vorher verabredetes Honorar unserer Sache anzunehmen. Dieses Honorar -immerhin auch knapp 4stellig- war das Risiko, das wir eingegangen sind.

Die nun folgende Korrespondenz der Kanzleien (unsere und die der Bank) führte dazu, dass wir unter dem Strich ein paar Tausender mehr auf der Hand haben (werden) als vorher, weil wir jetzt einen deutlich besseren Zins vereinbart haben.

Der Einwand, dass ich nur einen Vorwand gesucht hätte, um mir einen Vorteil zu verschaffen, ist sicher nicht ganz von der Hand zu weisen. ;-)

Ich habe deswegen aber keine schlaflosen Nächte, weil die arme Bank jetzt bald pleite geht, denn dafür habe ich bei Kontoüberziehungen, die es immer mal wieder gibt, schon einen guten Teil dessen, was ich nun nicht mehr zahlen muss, schon vorab geblecht, den Rest hat sie durch Nichtzahlen von Zinsen für einen relativ stetes Guthaben auf dem Konto auch schon einbehalten.

Ich würde sagen, wir sind quitt.

Mein Resümee:

Geht in solchen Fällen unbedingt zum Anwalt, es gibt welche, die sich darauf spezialisiert haben. Manchmal muss man auch mal Glück haben.

Doxman

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