Antwort
Die Ehe (ohne andere ehevertragliche Regelungen) stellt eine Zugewinngemeinschaft dar, damit steht nach der Scheidung jedem Ehepartner 50% des in der Ehe erworbenen Besitzes bzw. Geldes zu. Ausgenommen hiervon sind Erbschaften.
Ebenso wie mit dem Zugewinn verhält es sich leider auch mit dem Verlust bzw. mit Schulden, beide Partner haften mit 50%.
Der Schufa-Eintrag ist wahrscheinlich nicht zu ändern.
Zumal ich gehört habe, dass in der Schufa sogar Sachen wie die (Rück-)Zahlungsmoral der unmittelbaren Nachbarschaft der gemeldeten Wohnadresse eingehen....