400 Euro gelten für vorzeitige Altersrenten und Rente wegen Erwerbsminderung. Die Witwen dürfen meist mehr hinzuverdienen, wie viel genau steht im Hinterbliebenenbescheid, der grobe Freibetrag liegt bei gut 700 Euro, es wird aber nur ein Netto-Betrag zugrunde gelegt.

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Ich würde sagen, die Kranken- und Pflegeversicherung ist sehr wichtig, die meisten Rentner dürften ja über die Rente diese Absicherung haben. Eine Kfz-Haftpflicht, wenn man Auto fährt, versteht sich von selbst. Privathafpflicht wäre auch ok, denn man verursacht Schäden. Unfallversicherung, da glaub ich eher nicht, denn man hat ja ein Erwerbersatzentgelt - die Rente. Lebensversicherung auf keinen Fall, Sterbegeldversicherung sei auch relativ unnütz. Rechtsschutzversicherung nur, wenn der Rentner sehr streitlustig ist, denn Arbeitsleben ist abgeschlossen.

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Ich kenne die Regelung so, wenn ein Altersrentner mit einem HartzIV-Empfänger zusammenwohnt und er diesem gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, dann wird geschaut, ob die Rente den Bedarf des Rentners übersteigt (Bedarf nach HartzIV bzw. nach Sozialhilferecht, das sind fast die gleichen Beträge), ist die Rente höher als der Bedarf, dann wird das übersteigende Einkommen auf den Unterhaltsberechtigten als Einkommen übertragen und senkt entsprechend dessen HartzIV-Anspruch.

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Nachdem die neue Rentenhöhe ab dem 01.07 mit der aktuellen Rentenanpassung vorgenommen wurde, kann folgende Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags erfolgen:

Neuer Beitragssatz ab dem 01.07.09: 14,9 %

Dies bedeutet, dass durch den Rentenversicherungsträger der Beitrag für 7,0 % (bisher 7,3 %)gezahlten werden.

Dein Beitragsanteil wird aus 7,9 % (halber Beitrag + 0.9 % Sonderbeitrag) berechnet. Bisher: 8,2 %

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der normale rentner in Deutschland ist nciht so gut dran, dass er 24,10 (bei einer Rente von 1.000 euro) so sparen kann. das ist schnell weg. Eventuell die ostrentner, die stehe sich zu einem größeren Teil etwas besser und bekommen ja auch 3,4 %

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Dieser Faktor dämpft den Rentenanstieg, wenn sie die Zahl der Rentner im Vergleich zu der Zahl der Erwerbstätigen erhöht, dann wird die Rentenerhöhung gedämpft. Gibt es mehr versicherungspflichtig Beschäftigte als Rentner, dann steigt die Rente an.

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Soweit ich noch weiß, können sich Alters-Rentner in der EU auf jeden Fall ohne Probleme aufhalten. Schwieriger wirds bei Renten w/Erwerbsminderung die mit auf der schlechten Lage am Arbeitsmarkt beruhen, auf jeden Fall sollte man vorher der Rentenversicherung seine Absicht mitteilen und w/Nachteilen fragen.

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Die Höhe der Witwenrente hängt in erster Linie von den Renteneinzahlungen des verblichenen Ehegatten ab, hat er gut verdient, gut in die Rentenkasse eingezahlt, hat sie eine gute Witwenrente, hat er wenig oder gar nicht einbezahlt - wird die Witwenrente schlecht sein.

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Witwenrente: es müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden - und wie von allen Renten müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Und - wenn es ungünstig läuft - auch noch Steuern ans Finanzamt (grade wenn Witwenrente mit anderen Einkommen zusammentrifft).

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Einreichen kann man immer, ob die med. Voraussetzungen gegeben sind entscheidet der Rententräger! Reha geht vor Rente!

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Mir ist auch nur bekannt, dass betriebliche Zusatzversicherungen im öffentlichen Dienst und in kirchlicher Trägerschaft zusammengerechnet werden und dass die Kasse dann zahlt, bei der man zuletzt versichert war.

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