Ich habe bei OTTO 3 Teppiche bestellt, die der HERMES-Fahrer an meinem angegebenen Wunschablageort, der sich bei mir hinter dem Haus auf der Terrasse befindet, abgelegt haben soll.

Ich war an dem Tag Zuhause, daher war wegen der Hunde die Gartentür verschlossen und die Terrasse somit nicht zugänglich.

Die Teppiche können also nicht dort abgelegt wurden sein, aber Otto teilt mir nach etlichen Anrufen immer wieder mit, es tut ihnen leid, aber da ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe, übernehmen sie keine Haftung.

Ja sicher, ist für mich verständlich, aber hier geht es ja darum, das der angegebene Ort in der Abstellgenehmigung nicht betretbar war.

Lt. Otto muss ich die Teppiche bezahlen.

Was kann ich unternehmen?