Wann sind Gebühren für den Aufenthaltstitel bzw. dessen Verlängerung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?
Meine Frau ist Ausländerin, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen und besitzt einen (befristeten) Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Sie arbeitet allerdings nicht, sondern nimmt an Integrationskursen teil und kümmert sich darüber hinaus um die Erziehung unseres Kleinkindes.