Antwort
Theoretisch schon, aber der Knackpunkt ist der Ort der Dienstleistung. Wenn der Meister Deinen Sessel bei Dir zu Hause polstert kann es steuerlich geltend gemacht werden. Nimmt er den Sessel mit in seine Werkstatt geht das nicht mehr.
Gilt übrigens für jede Dienstleistung im Haushalt, also auch für Fernseher oder Waschmaschine reparieren.