Privatinsolvenz, Verwertbarkeit beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Am 01.03.2010 wurden die zu dem Zeitpunkt meinem Ex-Ehemann gehörenden 50 % Hauseigentum an mich übertragen. Das Haus ist belastet. Meinem Ex Mann wurde als beschränkte persönliche Dienstbarkeit ein Wohnrecht eingetragen. Inzwischen hat er einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt Dezember 2014. Wobei ich einer der Hauptgläubiger bin. ( Kindesunterhalt). Nun wurde über das Amtsgericht auf das Wohnrecht eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen. Ich bin alleiniger Eigentümer. Ist dieses Wohnrecht ggf. als geldwerter Vorteil vom IV zu verwerten? Bzw. ist die Übertragung nach fast 5 Jahren noch anfechtbar?
Insolvenzverfahren