Moin,

Ich komme aus dem Ausland (Syrien), wo ich meinen Bachelor schon absolviert habe. Ich habe letztes Jahr mein Masterstudium hier in Deutschland abgeschlossen und bin seit 01.05.2020 als Arbeitnehmer tätig. 

Ich habe momentan vor, die Steuererklärung für die Studienjahre des Masters abzugeben. Meine Frage wäre ist mein Masterstudium hier in Deutschland als Erst- oder Zweistudium anzusehen?. Ich frage, damit ich die Ausgaben von Falle des Zweitstudiums als Werbungskosten und nicht Sonderausgaben anzugeben.

Bachelor von 2009 bis zum 2014

Master von 01.04.2017 bis 20.01.2020

Ich bitte dringend um Hilfe und freue mich auf Ihre Antwort 

Mit freundlichen Grüßen 

Diaa Alkateeb