Liebe community;
bezüglich der deutschen Steuererklärung für das Jahr 2019:
Steuerlich (unbeschränkt) gemeldet nur in DE von 01.01.19 - 31.07.19 mit deutschem Gehalt
Steuerlich (unbeschränkt) gemeldet nur in der Schweiz vom 01.08.19 - 31.12.19 mit schweizerischem Gehalt
Bei der Steuererklärung wird ja das deutsche Einkommen einem Steuersatz unterzogen, welcher dem "welteinkommen", sprich auch dem schweizer einkommen der nachfolgenden Monate im Sinne des Progressionsvorbehaltes unterliegt. Diesen steuerlich ansetzbare Schweizer Einkommen gebe ich bisher als reines Bruttogehalt an und frage mich, welche "direkten" wie "indirekten" oder sonstigen Werbungskosten ich ansetzten könnte.
Bisher habe ich: Umzugskosten DE --> CH; Krankenversicherung CH
Jetzt frage ich mich, ob ich auch die Sozialabzüge der ersten und zweiten Säule (sprich konkret die Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV sowie berufliche Vorsorge), die vom Brutto abgehen und vor Abzug der Quellensteuer mein Netto bilden, geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten, welche direkt mit dem erzielten ausländischen Einkommen zusammenhängen?
Hat das schon mal jemand versucht und Erfolg gehabt?
Oder kann man "nur" stumpf das Brutto einkommen angeben, welches dann den progressionsvorbehalt zugerechnet wird?
Vielen Dank und liebe Grüsse