Antwort
Bezüglich der nicht leiblichen Kinder:
War der Vater mit der Mutter der Kinder verheiratet bzw. hat er die Vaterschaft anerkannt bzw. wurde die Vaterschaft per Gerichtsverfahren festgestellt?
Kannst du eine dieser 3 Möglichkeiten mit "ja" beantworten, ist der Vater auch rechtlicher Vater gemäß §1592 BGB. Dann sind die nicht leiblichen Kinder nach §1924 BGB gesetzliche Erben und haben durch Ausschluss von der Erbfolge aufgrund der Einsetzung des Alleinerben gemäß §2303 I BGB einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Ist keine dieser Möglichkeiten gegeben, haben sie mMn auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil, weil sie eben keine Kinder des Vater im Sinne des Gesetzes sind.