Antwort
Entscheidend ist, ob Dein Trading in die Arbeitszeit fällt oder nicht!
Wenn Du es außerhalb der Arbeitszeit machst ist es Deine Sache - wenn es die Arbeitszeit tangiert, musst Du es bewilligen lassen!
Tipp am Rande: Mit dem Smartphone kurz auf der Toilette die Kurse gecheckt, da kann kein AG was gegen machen! Und natürlich immer schön Stop-Loss setzen nicht vergessen!