Antwort
Da wurde was falsch verstanden- Ich habe laut Mietvertrag einen Keller, z.B. Wohnung Nr. 4 hat Keller Nr. 4, aber bei mir ist es nicht so ich habe Keller Nr. 5. Die Keller sind unterschiedlich groß und ich habe den Keller der kleineren Wohnung, da sie wohl mal getauscht wurden, wegen einem Wasserschaden und wurden nicht zurückgetauscht. Ich wollte wissen, ob ich darauf bestehen kann, den dazugehörigen Keller zurückzutauschen, da es auch im Mietvertrag steht und der vermieter nichts von dem Tausch wußte.