SELBSTVERSTÄNDLICH hat der Arbeitgeber die Pflicht, Deinen Arbeitsplatz freizuhalten!
Auch bei unbefristeter Krankschreibung hat der AG lediglich das Recht, Deine Stelle befristet auszuschreiben, bis Du wieder einsatzfähig bist. Will der AG einen Langzeitkranken loswerden, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Ab dem 7. Krankheitsmonat muss absehbar sein, dass der Kranke für mindestens weitere 24 Monate nicht arbeitsfähig sein wird ("negative Gesundheitsprognose").
Die Arbeitsunfähigkeit muss die internen Arbeitsabläufe erheblich beeinträchtigen und zwar so, dass auch eine befristet eingestellte Ersatzkraft keine Abhilfe schaffen kann.
Eine spätere Weiterbeschäftigung muss für den Arbeitgeber eine nicht mehr hinnehmbare Belastung darstellen.
An alle drei Bedingungen stellen die Arbeitsgerichte hohe Hürden. Am besten mal einen Arbeitsrechtler fragen!
Gruß, D.U.