Hallo alle zusammen,
ich war in den letzten 3 Jahren neben meinem Werkstudentenjob freiberuflich tätig als Interviewer bei 2 Instituten. Leider hab ich aufgrund falscher Informationen der Studioleitung diese Tätigkeit nicht beim FA gemeldet, mir wurde jedesmal versichert das ich nur die SteuerIdentnr. in der Rechnung angeben soll und eine Anmeldung für Studenten nicht notwenig sei.
Nun habe ich vor für das Jahr 2016 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, meine Frage ist: Kann ich im Nachhinein jetzt einfach die Einahmen aus der freiberuflichen Interviewer Tätigkeit in der entsprechenden Anlage vermerken ohne die Tätigkeit dem FA zu melden?
Meine Einnahmen aus meinem Werkstudentenjob belaufen sich auf ca. 6000€ die Einnahmen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit ca. 3100€ (2016).Somit bin ich auch knapp über dem Freibetrag für Studenten der ja im Jahr 2016 bei 8652 lag.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben wie ich am besten in dieser Sache vorgehen soll? Ein Termin beim FA? Oder einfach die Einnahmen der "freiberfulichen Tätigkeit" in die Anlage einfügen.