Antwort
Vielen Dank erstmal für eure antworten. Im Mietvertrag sind nur die "normalen" Schönheitsreperaturen festgehalten, gar nichts zu den schon so übernommenen gestrichenen Fliesen. Das Problem ist, das während meiner Mietzeit der Vermieter gewechselt hat, und die Erklärung das er damals ja an Geld gespart hat daher nicht fruchtet. Die Frage die sich mir nun noch stellt: sind die abgenutzten Fliesen ein Mietmangel? Und/Oder auch die rostige Badewanne? Muss ich es hinnehmen, das mir die Farbe der Fliesen nutzungsbedingt abblättert? Im Zweifel werde ich einen Anwalt einschalten, jedoch bin ich vorerst ein Freund vom gegenargumentieren. Ich bin halt ein friedvoller Mieter :-)