Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

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Hallo Sandy, dass ist schon sehr ärgerlich und vor allem bitter.

So wie ich Dich verstanden habe, willst Du aus persönlichen Gründen sofort aus dem Vertrag und ihn auf keinen Fall weiter ansparen.

In dem Fall bleibt Dir nur die Sofortige Kündigung, wo Du 3 Prozent Strafabzug (Vorfälligkeitsentschädigung) von deinen 600 Euro abgezogen bekommst.

Einen Wechsel in einen Dispotarif würde ich nicht machen, da hier wieder Abschlusskosten Fällig werden.

  1. das sind Tarifvarianten

  2. Eigentlich dürften wenn Du schon ein Guthaben aufgebaut hast keine Abschlusskosten mehr anfallen.

  3. Hast Du selbst beantwortet: Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben. welches Du ja nicht hast.

  4. Mit diesem Formular müsstest Du den Vertrag kündigen können und die 3 % Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren.

  5. Sie ziehen Dir 3% von 600 Euro ab was 18 Euro ausmacht. Evtl. fallen noch Bearbeitungsgebühren an

Grundsätzliches für den Abschluss / Änderung des Bausparvertrages

Bei einem Bausparvertrag werden die Abschlusskosten in Höhe von ca. 1 Prozent der Bausparsumme von den ersten Beiträgen abgezogen.

Bei der BHW sieht es so aus: § 1 Vertragsabschluss /Abschlussgebühr

(1) Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrages und den Vertragsbeginn. Die Bausparsumme soll ein Vielfaches von Tausend EUR und mindestens 10.000 EUR betragen.

(2) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1,6 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.

(3) Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das

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