Folgender Sachverhalt:

Mutter (80Jahre alt) schenkt eigengenutzte Immobilie in Deutschland zu je 50% an ihre beiden volljährigen Kinder. Keine Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren

Zahlen: Verkehrswert der Immobilie 1,2 Mio Euro, fiktive Monatsmiete 2500 Euro kalt, Grundschuld eingetragen 150.000, Restschuld 110.000 (wird von Mutter weiter bezahlt), Mutter erhält Niessbrauch bzw. lebenslanges Wohnrecht.

Frage: Wie errechnet sich der schenkungssteuerrelevante Betrag? Ibs. wie ist der Wert des Wohnrechts / Niesbrauchs anzusetzen. Gibt es da vom anzusetzenden Betrag einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Niessbrauch ?

Vielen Dank für die Hilfe.