Antwort
Nein, der Gesetzgeber macht glücklicherweise einen Unterschied zwischen Autofahrern und Radfahrern. Die ersten müssen den direkten Weg zur Arbeit nehmen und dürfen keine Umwege fahren. Sonst verlieren sie den Versicherungsschutz. Dagegen gibt es solche eine Verpflichtung für Radler nicht. Sie dürfen Umwege nehmen, wenn das ihrer Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich ist.