Ehegatten GbR - wie ist die sinnvolle Aufteilung wenn der Ehemann ein (recht) hohes Brutto-Jahres-Gehalt hat und die Ehefrau ohne sonstiges Einkommen ist?

Seit etwa zwei Wochen schlage ich mich mit Fragen wie: - (Klein) Gewerbe - GbR ---> mit o. ohne Umsatzsteuer - anfallenden Steuern - Pflichten und Rechten - Steuerberatersuche- und Kosten usw. rum. Inzwischen bin ich, dank Mr. Google, Finanzfrage.net, diversen anderen Seiten und einem netten aber kurzem Steuerberatergespräch (etwas!) schlauer.

Zum Hintergrund und die Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe...

Ich habe in diesem Monat ein (Klein) Gewerbe für einen Direktvertrieb bestimmter Produkte, angemeldet. Nun hat sich mein Ehemann zu einer GbR mit mir als Gesellschafter einverstanden erklärt.

  • erste, fast wichtigste Frage: Der Gewinn aus der GbR, bezieht der sich aus den Einnahmen (bezahlten Rechnungen meiner Kunden + meiner Provision) oder sind die Einnahmen inkl oder exkl. meiner Provision aus diesem Direktvertrieb gemeint? Fazitfrage: Was wird in der Einkommenssteuer (=Lohnsteuer?) des Manes unter der Anlage N (?) eingetragen? Bzw. wird der Betrag vor oder nach EÜR eingetragen? Grund: Mein Mann hat, verständlicherweise, Angst wegen zu hoher Nachzahlungen.

---> daraus ergibt sich die Frage nach der Aufteilung (anteiligem %-Satz) für beide Gesellschafter

  • Die GbR soll ohne Umsatzsteuer, also als Kleinunternehmerregelung bestehen, da der Gewinn (ergibt sich ja dann aus obiger Frage) (wahrscheinlich) nicht die 17.500€ jährlich übersteigen wird.

  • ist bei der Kleinunternehmerregelung eine EÜR überhaupt notwendig oder reicht tatsächlich eine formlose Einnahmen-Ausgaben Aufstellung? (Extra Blatt? Excel-Tabelle?)

  • soweit ich verstanden habe, bräuchte ich keine extra Buchhaltung für das Finanzamt. Allerdings ergibt die sich ja auch aus der EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (?) Außerdem möchte "Frau" ja auch Überblick über ihre Finanzen haben ;-)

  • wie funktioniert das mit der Gewerbesteuererklärung wenn ich jährlich unter 24.000 € bleibe? Ich habe gelesen, dass trotzdem eine abgegeben werden muss. Und fällt dann tatsächlich keine Gewerbesteuer an, wenn ich unter dieser Grenze bleibe? Bzw. wo wird die Gewerbesteuer angegeben (extra Ausfüllbogen oder in der Einkommenssteuererklärung)?

  • was ist, mit diesem Hintergrund (oder fehlt noch etwas?) beim Steuerberater zwingend notwendig?

  • Zusätzliche Gewinnermittlung (1x jährlich)?
  • Jahresbelegserfassung?
  • Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuererklärung für meinen Mann und mich, zusammen veranlagt)
  • Gewerbesteuer?
  • EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kann ich die nicht aus selbst machen?)? und was bedeutet: "Bescheid für die spätere Bescheidprüfung und Archivierung?

Habe auch schon ein recht günstiges Steuerberatungs-Honorar, allerdings nur auf Post-Mail- und Telefon Weg, von einem Online-Steuerberater erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ausreicht oder ein (wahrschenlich teurerer) ortsnaher Steuerberater nicht doch besser wäre.

Viele Fragen.... und schonmal vielen, vielen Dank für´s Antworten. LG

...zum Beitrag

Guten Morgen und Dankeschön,

ich hätte ja nicht gedacht, dass die Antworten zu EÜR und Einnahmen/Ausgaben, Gewinn u. Verlust so unterschiedlich ausfallen.

Habe inzwischen nochmal nachlesen können, dass wohl tatsächlich "nur" eine GuV ausreicht, was in meinem Fall dann wohl bedeutet, dass ich monatliche Einnahmen und Ausgaben aufliste (?)

Ich habe bei der IHK gelesen, dass es anscheinend doch auf den jeweiligen Gewinnanteil der GbR ankommt...

Zitat:

...sind beispielsweise mehrere natürliche Personen an einer
gewerblichen GbR beteiligt, werden die entsprechenden Gewinnanteile als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim jeweiligen Gesellschafter mit dessen
individuellem Steuersatz versteuert. Die Besteuerung erfolgt unabhängig
davon, ob die Gewinne im Unternehmen verbleiben oder dem Unternehmen
entnommen werden.

Ich denke hier an den individuellen Steuersatz bei der Lohnsteuer, da wir ja (wie wohl die meißten Ehepaare) die Lohnsteuerklassen 3/5 haben.

Was mich dann zu folgendem Zitat gebracht hat:

Zur Kompensation der Gewerbesteuer können die Gesellschafter,
soweit sie natürliche Personen sind, im Rahmen ihrer
Einkommensteuerveranlagung die Gewerbesteuer anteilig
auf die Einkommensteuer mit einem derzeitigen Anrechnungsfaktor von 3,8
anrechnen (vgl. § 35 Abs. 1 EStG). Die tarifliche Einkommensteuer
ermäßigt sich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im
Sinne des § 15 Abs. 1 EStG um das 3,8fache des jeweils für den dem
Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.

Wenn ich das richtig verstehe, würde das ja dann bedeuten, dass die Steuerklasse 3 (Mann) eine höhere Ermäßigung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer erhalten würde als die 5 (Frau) ??? (Gemäß dem Fall, dass eine Gewerbesteuer anfallen würde (über 24.500€).

Allerdings sind diese Zitate von Januar 2009

Vielen Dank, gruß Nicole

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Ehegatten GbR - wie ist die sinnvolle Aufteilung wenn der Ehemann ein (recht) hohes Brutto-Jahres-Gehalt hat und die Ehefrau ohne sonstiges Einkommen ist?

Seit etwa zwei Wochen schlage ich mich mit Fragen wie: - (Klein) Gewerbe - GbR ---> mit o. ohne Umsatzsteuer - anfallenden Steuern - Pflichten und Rechten - Steuerberatersuche- und Kosten usw. rum. Inzwischen bin ich, dank Mr. Google, Finanzfrage.net, diversen anderen Seiten und einem netten aber kurzem Steuerberatergespräch (etwas!) schlauer.

Zum Hintergrund und die Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe...

Ich habe in diesem Monat ein (Klein) Gewerbe für einen Direktvertrieb bestimmter Produkte, angemeldet. Nun hat sich mein Ehemann zu einer GbR mit mir als Gesellschafter einverstanden erklärt.

  • erste, fast wichtigste Frage: Der Gewinn aus der GbR, bezieht der sich aus den Einnahmen (bezahlten Rechnungen meiner Kunden + meiner Provision) oder sind die Einnahmen inkl oder exkl. meiner Provision aus diesem Direktvertrieb gemeint? Fazitfrage: Was wird in der Einkommenssteuer (=Lohnsteuer?) des Manes unter der Anlage N (?) eingetragen? Bzw. wird der Betrag vor oder nach EÜR eingetragen? Grund: Mein Mann hat, verständlicherweise, Angst wegen zu hoher Nachzahlungen.

---> daraus ergibt sich die Frage nach der Aufteilung (anteiligem %-Satz) für beide Gesellschafter

  • Die GbR soll ohne Umsatzsteuer, also als Kleinunternehmerregelung bestehen, da der Gewinn (ergibt sich ja dann aus obiger Frage) (wahrscheinlich) nicht die 17.500€ jährlich übersteigen wird.

  • ist bei der Kleinunternehmerregelung eine EÜR überhaupt notwendig oder reicht tatsächlich eine formlose Einnahmen-Ausgaben Aufstellung? (Extra Blatt? Excel-Tabelle?)

  • soweit ich verstanden habe, bräuchte ich keine extra Buchhaltung für das Finanzamt. Allerdings ergibt die sich ja auch aus der EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (?) Außerdem möchte "Frau" ja auch Überblick über ihre Finanzen haben ;-)

  • wie funktioniert das mit der Gewerbesteuererklärung wenn ich jährlich unter 24.000 € bleibe? Ich habe gelesen, dass trotzdem eine abgegeben werden muss. Und fällt dann tatsächlich keine Gewerbesteuer an, wenn ich unter dieser Grenze bleibe? Bzw. wo wird die Gewerbesteuer angegeben (extra Ausfüllbogen oder in der Einkommenssteuererklärung)?

  • was ist, mit diesem Hintergrund (oder fehlt noch etwas?) beim Steuerberater zwingend notwendig?

  • Zusätzliche Gewinnermittlung (1x jährlich)?
  • Jahresbelegserfassung?
  • Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuererklärung für meinen Mann und mich, zusammen veranlagt)
  • Gewerbesteuer?
  • EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kann ich die nicht aus selbst machen?)? und was bedeutet: "Bescheid für die spätere Bescheidprüfung und Archivierung?

Habe auch schon ein recht günstiges Steuerberatungs-Honorar, allerdings nur auf Post-Mail- und Telefon Weg, von einem Online-Steuerberater erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ausreicht oder ein (wahrschenlich teurerer) ortsnaher Steuerberater nicht doch besser wäre.

Viele Fragen.... und schonmal vielen, vielen Dank für´s Antworten. LG

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Danke schon mal für die schnellen! Antworten :-)

(leider weiß ich (noch) nicht wie ich dieses Kommentar hier ohne die "Antwort Funktion" zu benutzen, abgeben kann :-(

Wie ist die Erklärung:
"Erklärung über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung" zu verstehen und... mache ich die selbst oder der Steuerberater?

Die 17.500 € Grenze werde ich sicherlich auch nicht mit dem Umsatz erreichen, von daher gehe ich, zumindest in den ersten beiden Jahren, von der Kleinsteuerregelung aus.

Allerdings weiß ich leider immer noch nicht, wie die Frage über die Aufteilung der beiden Gesellschafter (mein Mann u. Ich) am besten zu lösen wäre. Entstehen denn überhaupt irgendwelche (steuerliche) Nachteile wenn die GbR z.B. 50/50 oder 25/75 oder wie auch immer aufgeteilt ist?

Dankeschön, LG

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