Guten Morgen und Dankeschön,
ich hätte ja nicht gedacht, dass die Antworten zu EÜR und Einnahmen/Ausgaben, Gewinn u. Verlust so unterschiedlich ausfallen.
Habe inzwischen nochmal nachlesen können, dass wohl tatsächlich "nur" eine GuV ausreicht, was in meinem Fall dann wohl bedeutet, dass ich monatliche Einnahmen und Ausgaben aufliste (?)
Ich habe bei der IHK gelesen, dass es anscheinend doch auf den jeweiligen Gewinnanteil der GbR ankommt...
Zitat:
...sind beispielsweise mehrere natürliche Personen an einer
gewerblichen GbR beteiligt, werden die entsprechenden Gewinnanteile als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim jeweiligen Gesellschafter mit dessen
individuellem Steuersatz versteuert. Die Besteuerung erfolgt unabhängig
davon, ob die Gewinne im Unternehmen verbleiben oder dem Unternehmen
entnommen werden.
Ich denke hier an den individuellen Steuersatz bei der Lohnsteuer, da wir ja (wie wohl die meißten Ehepaare) die Lohnsteuerklassen 3/5 haben.
Was mich dann zu folgendem Zitat gebracht hat:
Zur Kompensation der Gewerbesteuer können die Gesellschafter,
soweit sie natürliche Personen sind, im Rahmen ihrer
Einkommensteuerveranlagung die Gewerbesteuer anteilig
auf die Einkommensteuer mit einem derzeitigen Anrechnungsfaktor von 3,8
anrechnen (vgl. § 35 Abs. 1 EStG). Die tarifliche Einkommensteuer
ermäßigt sich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im
Sinne des § 15 Abs. 1 EStG um das 3,8fache des jeweils für den dem
Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.
Wenn ich das richtig verstehe, würde das ja dann bedeuten, dass die Steuerklasse 3 (Mann) eine höhere Ermäßigung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer erhalten würde als die 5 (Frau) ??? (Gemäß dem Fall, dass eine Gewerbesteuer anfallen würde (über 24.500€).
Allerdings sind diese Zitate von Januar 2009
Vielen Dank, gruß Nicole