Hier ist noch mal der Link, den ich meinte http://www.energiekontor.de/Erstrangige_Sachwertanleihe_StufenzinsAnleihe_IV.html?gclid=CObm2sn7pLACFYrP3wod2Ed7XQ

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Ja, es spielt keine Rolle, wie alt das Kind ist. Man kann ihm von der Geburt an Vermögen übertragen und dadurch Abgeltungssteuer sparen. Allerdings gehört das Geld dann auch wirklich dem Kind, und es kann daüber verfügen. Man muss sich also schon einigen mit dem Nachwuchs;)

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