Nebenbei: Lese gerade die Formvorschriften. Da steht schrift etc. Ist schriftlich auch per FAX? Oder Besser Einschreiben an das Amtsgericht?

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Mahnverfahren via Amtsgericht ist gelaufen, Vermieter hat also einen vollstreckbaren Titel. Der Auszug selber ist terminiert für diese Woche, Schlüsselübergabe, Nachmieter. etc. Da ist man sich ja einig. Umso überraschender halt der diese Woche ergangene Vollstreckungsbescheid. Hier kann es sich wirklich nur um die Einziehung der Kaution handeln, um die Renovierungskosten zu decken. Der Clou ist halt, dass die Vormieterin schon eine ähnliche Geschichte berichtet hat, das die Vermieterin bei der Wohnungsübergabe schon damals superpedantisch war, auch auf ihre Kosten Sachen hat ausbessern lassen, wo sie dann rechtlich gegen vorgehen mußte, um ihre Kaution zu erhalten. Nochmal: Clever war es von meiner Bekannten alles nicht, aber so ist es halt. Faktisch sind 20 Umzugskisten in die Wohnung reingewandert, nur 2 ausgepackt und dann alle wieder raus. Lg Claudia

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