Vielen Dank für die Anregungen! Besonders für den Tipp mit der Anwalt- Seite!
Antwort
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Die Nutzungsgebühr von 20 Euro ist nicht vermerkt. Die seit Jahren aufgestellten Schilder zum Entrichten der Parkgebühr sind nur durch den Zusatz "Privatparkplatz" verändert. Wer jahrelang dort parkt, nimmt die Schilder zwar zur Kenntnis, untersucht sie aber nicht auf Neuerungen. Selbst im Straßenverkehr wird z. B. bei einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich auf die Änderung hingewiesen, sogar mit großen Markierungen auf dem Straßenbelag. Ebenso wird bei einer Vorfahrtsänderung gesondert auf extra Schildern auf diese Neuerung hingewiesen.
Das Problem kann nicht auf den Nutzer abgewälzt werden.
Mich würde die Rechtslage interessieren.