Hallo zusammen,

mein Elternhaus ist auf meine Mutter eingetragen und möchte mir dieses nun schenken. Das Haus hat einen Wert von 245.000 €. Meine Eltern sollen ein lebenslanges Wohnrecht im Haus behalten. Meiner Schwester soll ich 65.000 € als Ausgleichszahlung bezahlen. Wie sieht es mit der Aufteilung für die Pflegekosten für meine Eltern aus, sollten diese innerhalb der 10.Jahresfrist nach der Schenkung zum Pflegefall werden? Ich habe mal gelesen, dass die Sozialkassen dann die Rückübereignung des Hauses fordern können. wird dabei auch die Zahlung der 65.000 an meine Schwester berücksichtigt?Wenn ja, wieviel?

Danke für Rückmeldungen.