Konto nach meiner Kündigung angeblich zum 23.12.2019 gelöscht. Keine Benachrichtigung an mich, keine Post. Anfragen beim Kundendienst online ohne Erfolg auf Nachricht und keiner der SB teilte mit, dass das Konto gelöscht sei. Daher erneute Kündigung von mir am 20.01.2020 ( persönliche Abgabe bei der Filiale mit Zeugen ) und wieder keine Antwort. BA für Arbeit überwies daher die Unterstützung wieder auf mein angeblich noch nicht gelöschtes Konto mit meinem Einverständnis um das Minus von ca. 35 € ausgleichen zu können um dann erneut zu sehen das dann passieren würde ?! Persönliche Vorsprache ohne Termin beim stellvertretenden Abteilungsdirektor der Filiale am 21.02.2020, welche aussagte, dass das Konto w.o. bereits zum 23.12. letzten Jahres gelöscht wurde. Ein Hinweis in Form eines Kontoauszuges wäre verschickt worden und angewiesene Gelder wurden zurück überwiesen. Ha-Ha,- nichts davon ist wahr. Am 01.03.2020 stehe ich nun erneut ohne Geld dar, habe dann 2x meine Miete nicht bezahlt und auch nicht meine PKV !!! Diese Bank ruiniert mich, ich werde Strafantrag stellen wegen Unterschlagung und den Rechtsanwalt zahlt dann der Staat ( Armenrecht ? ).
Wie lange braucht eine Bank für eine Rücküberweisung ( von gelöschten Konto ) nach vorheriger Anweisung durch die BA f. Arbeit auf deren Konto zurück?
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