Oky, vielen Dank für die Antworten:

zu 1.: D.h. wenn ich an den 175 Tagen mit der Bahn nach FFM fahre, mit der Bahncard 100 (was ich machen werde), dann kann ich die 4.428 voll ansetzen. Nur wenn ich die Strecke mit Auto zurücklege (was unwahrscheinlich ist) und ich 77.000 km mit Auto im Jahr nachweisen kann (mit Werkstatt-Rechnung etc.), kann ich die Kilometer-Pauschale: 175 Tage x 220km x 0,30 = 11.550 ansetzen. Richtig? Meine Frage dazu: Wenn ich beispielsweise 20km mit der Bahn pendle, setze ich auch nicht die Bahnkosten, sondern rechen normal über die Kilometer-Pauschale ab und muss nicht die Kilometer nachweisen. Wieso ist das hier dann anders, nur weil die Distanz größer ist?

zu 2. : Gründe für Übernachtungen in FFM werden oft lange Meetings, Kundenbesuche etc. sein. Wie muss ich das begründen, bzw. auf was muss ich dabei achten damit FA es anerkennt.

Grüße cdino

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