Guten Morgen Wenn - Dein Vater in der Wohlverhaltensphase ist und - regelmässig den pfändbaren Teil seines Einkommens an den InsVerwalter abführt kann er mit dem übrigen Geld machen was er will !! Wenn die Versicherung das mitmacht ist das kein Problem !!
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Natürlich darfst Du ein Tagesgeldkonto anlegen, Deinen pfändbaren Teil vom Gehalt führst Du ja brav ab, daher steht Dir das übrige Geld zur Verfügung. Ich bin auch in der Insolvenz und habe nach Eröffnung des Verfahrens ein Tagesgeldkonto angelegt. Und es gibt Tagesgeldkonten ohne Mindesteinlange, sogar mit 30€ Startguthaben. Ich habe das auch problemlos gemacht. Wie gesagt, solange Du den pfändbaren abführst ist alles gut.
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