über google wurde ich fündig zum Thema, lies bitte hierzu: http://www.focus.de/finanzen/recht/private-krankenversicherung-kind-muss-trotz-scheidung-nicht-wechseln_aid_474969.html
Antwort
Antwort
nein, da kann man wohl nichts tun, da du als Mieter kein Recht auf einen eigenen Wasserzähler hast, soweit ich weiß. Aber wie sagt man so schön, durch reden kommen die Leute zusammen, anstatt heimlich Maschinenladungen zu zählen wäre es klug, ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen und anzukündigen, daß ihr den Verteilerschlüssel von 50/50 auf zB 70/30 zu dessen Ungunsten ändern wollt. Geht das nicht, mußt du wohl o.übel drüber nachdenken, umzuziehen, wenn dir das so nicht passt.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.