Hallo,

ich hoffe, Sie können mir bei folgenden Fragen helfen:

Ich würde gerne meinen Kindern auf Basis einer lebenslangen Leibrente eine vermietete Immobilie (kein Wohnrecht) übertragen. Dafür würde ich gerne einen fremdvergleichbaren Kaufvertrag abschließen. 

Erbschaftssteuer:

Als Frau mit 68 Jahre habe noch eine statistische Lebenserwartung von 18,58 Jahren laut aktueller Sterbetafel. Würde auf den Verkauf Erbschaftssteuer für meine Kinder anfallen, sollte ich früher als die 18,58 Jahren versterben?

Zinssatz bei fremdvergleichbaren Kaufvertrag:

Bei der Berechnung des Kapitalwertes werden normalerweise gemäß Bewertungsgesetz Zinsen in Höhe von 5,5% angenommen. Jedoch können im Kaufvertrag auch niedrigere Zinsen vereinbart werden

Beim Kauf der der Immobilie auf dem freien Markt würden meine Kinder bei der Bank einen Zinssatz von 1% zahlen (belegt durch Angebot). Wäre es möglich diesen Zinssatz bei der Berechnung vom Kapitalwert anzusetzen und vom Finanzamt als fremdvergleichbar (entgeldlich) anerkannt zu bekommen?

Vielen Dank!!!