Also, meine Mutter spart selten was und hat noch keinen Ärger bekommen...

...zur Antwort

Mit zwölf Jahren ist man noch bedingt geschäftsfähig, d.h. ohne Zustimmung der Eltern dürfen nur Kaufverträge "im Taschengeldrahmen" gemacht werden; ansonsten können die Eltern das Gekaufte ohne Einwilligung des Kindes zurückgeben.

Andere Frage: Wieso will sie ihr ein Handy verbieten? Die Dinger gewinnen heute schließlich immer mehr an Bedeutung und können im Notfall Leben retten. Und wenn man ein Kartenhandy hat, fallen meist auch keine zusätzlichen Kosten an.

...zur Antwort