Antwort
Nun ja, das ist ja sozusagen, wie wenn jemand die Gleitzeituhr nicht bedient. Der Chef verlangt lediglich einen Nachweis über die Arbeitszeiten und behält sich ansonsten das Gehalt ein. Das ist üblich und gehört zur Ausübung des Berufs. Vermutlich ist das in der Arbeitsordnung des Betriebes festgelegt.