Selbstverständlich kann man das Erbe ausschlagen. Was man nicht kann ist die Erbmasse teilen. Also z.B. das Positive annehmen (Bargeld im Portmonaie, ein wertvolles Fahrrad usw.) und das negative (Schulden) ablehnen. Man muss alle Forderungen und Verbindlichkeiten als "ein Paket" annehmen oder, wie ich diesem Fall sinnvoll, ablehnen.

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Haus oder Grundstück können ihn ohne einen notariell beglaubichten Eintrag ins Grundbuch auf keinen Fall gehören.

Die Rechnungen beweisen nur, dass er die Summen bezahlt hat, mehr aber auch nicht. Mobile Güter wie z.B. eine Couch, könnte er damit sicher von Dir verlangen. Immobilie wie eine neue Tapete wohl eher nicht.

Nachdem er keine Anteile hat, wird dann wohl behaupten, dass er Dir das Geld als "Kredit" gegeben hat (ohne Schriftverkehr)

Du könntest sagen, dass es ein "Geschenk" war, was in einer Beziehung wohl bei kleineren Beträgen duchaus glaubbar ist.

Es steht also Aussage gegen Aussage.

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