ich glaube auch, dass dir die haftpflichtversicherung der Mädchen keine neue Kamera erstattet, sondern nur den Wert, den die gebrauchte Kamera hat. dh ist für dich so oder so doof, weil deine Kamera einfach nicht mehr so wie vorher ist. Aber vielleicht reicht das Geld dann für eine anständige Reperatur und Grundüberholung.

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Sorry soweit ich informiert bin darfst du das nicht. Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass der Urlaub zur Erholung des Arbeitnehmers da ist, und daher keine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden darf, weil das gegenläufig zur Erholung wäre. Dein Arbeitgeber dürfte dir dafür kündigen, aber dein Urlaubsgeld darf er dir nicht nehmen. Aber da du danach ja aufhörst, kannst du ja vielleicht nochmal mit deinem Chef über deine finanzielle Situation reden.

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