Hallo zusammen ich werde ab dem 01.04.2015 arbeitsuchend sein und habe wegen meinem Aufhebungsvertrag eine Ruhezeit ( keine Sperre ) bis zum 30.09.2015 verpasst bekommen. ich bin privat krankenversicherung und der komplette Beitrag wird monatlich von meinem Girokonto abgebucht . Bei meiner privaten Krankenversicherung wird alles so bleiben wie es ist solange ich die Beiträge zahle, was passiert wenn ich jetzt von der Arge mir auferlegten Ruhezeit jetzt länger als 6 Wochen krank werde ??? zahlt dann meine private Krankenversicherung odr muss dann dafür auch selbst aufkommen ?